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gloria lupi - agb
Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Hundeschule Gloria Lupi, Oliver Menn, Höhenstraße 11, 58540 Meinerzhagen (im Folgenden Gloria Lupi).

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Sollten Sie Rückfragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.


§ 1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich zwischen Gloria Lupi und dem/der Teilnehmer/in vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Homepage von Gloria Lupi oder in den hierauf Bezug nehmenden Angaben in den Ausschreibungen zu den verschiedenen Veranstaltungen. Die in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend. Gloria Lupi behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen vom Inhalt und Ablauf der Veranstaltungen (Leistungen) zu erklären, über die die Teilnehmer/innen auf jeden Fall vor Beginn der Leistungen informiert werden. Zudem behält sich Gloria Lupi vor, auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen. Gloria Lupi ist jedoch bemüht, jede mögliche Änderung im Einvernehmen mit den Teilnehmern vorzunehmen, dem Vertragsziel möglichst nahezukommen und garantiert zudem, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt.


§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Mit dem Eingang einer schriftlichen Anmeldung bei Gloria Lupi per e-Mail, Brief oder Fax kommt der Vertrag zwischen diesem und dem/der Teilnehmer/in verbindlich zustande und der/die Teilnehmer/in erhält eine Anmeldebestätigung, sowie diese AGB von Gloria Lupi. Gloria Lupi verpflichtet sich, alle Angaben in der Anmeldung strikt vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiter zu geben.


§ 3 Bezahlung
Die Kosten für die Veranstaltung sind auf der Homepage aufgeführt. Die Zahlung ist spätestens vier Wochen vor Beginn der jeweiligen Einzelveranstaltung fällig, wenn nicht schriftlich eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungsverzug werden ohne weitere Zahlungsaufforderung die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens behält sich Gloria Lupi vor.


§ 4 Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in
Der/die Teilnehmer/in kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen. Die Stornierungskosten betragen:
  1. bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 10 % des Entgelts für die Veranstaltung.
  2. bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 30 % des Entgelts für die Veranstaltung.
  3. bei Rücktritt ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung sowie bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung.
Der/ die Teilnehmer/in kann bei Nichtteilnahme eine/n Ersatzteilnehmer/in stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der/die Teilnehmer/in und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Gloria Lupi kann dem Wechsel der Person der/des Teilnehmer/in widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.


§ 5 Rücktritt durch Gloria Lupi
Gloria Lupi kann vom Vertrag zurücktreten:
  1. ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 4 AGB, wenn sich der/die Teilnehmer/in vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer/innen gefährdet werden
  2. bis sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung unter Rückerstattung des gesamten Entgeltes, wenn die sich aus den aktuellen Angaben auf der Homepage oder der aktuellen Ausschreibung ergebende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird
  3. bis zwei Wochen vor einer Einzelveranstaltung (Seminare, Praktika, Workshops) unter Rückerstattung des gesamten Entgeltes wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde
  4. bei Ausfall des Kursleiters/ der Kursleiterin oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren
In den beiden letzten Fällen wird möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht.


§ 9 Haftung von Gloria Lupi
Gloria Lupi haftet, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt, für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt und soweit es sich nicht um vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden handelt, ist die Haftung auf den dreifachen Teilnahmepreis der Leistung beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten und/ oder deren Hunden herbeigeführt werden.


§ 10 Mitwirkungspflicht
Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen. Unterlässt es der/die Teilnehmer/in schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.


§ 11 Gewährleistung
Gloria Lupi weist darauf hin, dass Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden können, soweit der/die Teilnehmer/in es nicht schuldhaft unterlassen hat, Gloria Lupi einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Wird die Leistung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so ist der/die Teilnehmer/in zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn der/die Teilnehmer/in Gloria Lupi eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder diese von Gloria Lupi verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.


§ 14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.


§ 15 Vorbehalt von Berichtigungen
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.


§ 16 Gerichtsstand
Es gilt als Gerichtsstand für das Mahnverfahren, für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag oder im Zusammenhang damit sowie unter Vollkaufleuten Iserlohn (Amtsgericht) als vereinbart.




tel.: 0178 - 57 222 22

Goria Lupi - Die Hundeschule für Lüdenscheid und Umgebung.

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